Pflegekinderwesen
Bei den tibb-Pflegefamilien in NRW, Niedersachsen und Hessen handelt es sich um eine Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche und/oder Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 0 – 18 Jahren. Die tibb-Pflegefamilien verfügen über eine besondere Eignung oder professionelle Qualifikation für die Erziehung und Förderung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung der Pflegefamilien sind angelehnt an den Standards Westfälischer Pflegefamilien.
Einen besonders hohen Stellenwert hat die qualifizierte Beratung, Unterstützung und Begleitung, die unsere Familienberater*innen leisten. Dies gilt sowohl für die Pflegeeltern als auch für die Pflegekinder. Die kontinuierliche Beratung findet überwiegend aufsuchend – im Haushalt der Pflegefamilien – statt. Entsprechend der Vereinbarungen im Hilfeplan beinhaltet die Arbeit der Familienberater*innen ebenso die Beratung und Begleitung von Herkunftsfamilien. Großen Wert legen wir auf die Kooperation aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.
Des Weiteren sind wir im Rheinland Mitglied der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen.
www.tk-erziehungsstellen-rheinland.de
Die tibb Kinder- und Jugendhilfe arbeitet überregional und verfügt über besondere Erfahrungen in der Vermittlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
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Pflegekinderwesen erfahren?
MARTINA KOLAR
Telefon: 05451 89408-0
E-Mail: martina.kolar@jugendhilfe-tibb.de
