Bereitschaftspflege

Ein Zuhause auf Zeit

Kann ein Kind aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben, wird es durch das Jugendamt in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht.

Bereitschaftspflege ist nach § 33 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine spezielle Form der Vollzeitpflege zur kurzfristigen Unterbringung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren, in Ausnahmefällen auch älter. Gründe für eine Herausnahme aus der Herkunftsfamilie können z.B. sein: eine akute Krisensituation (massive Gewalterfahrung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung), frühkindliche Traumatisierung oder ein Kur- und Krankenhausaufenthalt der Erziehungsberechtigten. Die Kinder verbleiben für eine begrenzte Zeit in der Bereitschaftspflegefamilie. Das können einige Wochen, manchmal auch einige Monate sein. In dieser Zeit klärt das Jugendamt mit allen Beteiligten, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder dauerhaft ein anderer Lebensmittelpunkt gefunden werden muss.

Für die Bereitschaftspflegefamilie bedeutet dies, dem Kind deutlich zu machen, dass es nur vorübergehend bei ihnen wohnt. Die Bereitschaftspflegefamilie muss in der Lage sein, oft ohne große Vorbereitung oder Vorinformation, in kürzester Zeit ein Kind bei sich aufzunehmen und den Bedarf des Kindes nach regelmäßiger und stabiler Versorgung mit Nahrung und Beziehung zu decken.

Unterstützung bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit erhalten die Bereitschaftspflegeeltern durch eine fachlich fundierte Vorbereitung und eine intensive Begleitung. Durch regelmäßige Beratungsgespräche und Fort- und Weiterbildungsangebote werden ihre Handlungskompetenzen gestärkt. Als finanzielle Unterstützung erfolgt eine Vergütung pro Belegungstag. Wir bieten eine 24-Stunden Telefonbereitschaft sowie Unterstützung in Krisensituationen und Supervision.

Haben wir Ihr Interessse geweckt?

Es gibt viele gute Gründe für eine Bereitschaftspflege. Sie möchten Kindern helfen oder suchen eine neue Aufgabe, nachdem Ihre Kinder das Nest verlassen haben, ohne sich über lange Zeit zu binden?

Bei uns ist jeder herzlich Willkommen. Die Eignung als Bereitschaftspflegefamilie ist in der Regel unabhängig von Ihrem Alter, von Ihrem Familienstand oder von Ihrer Ausbildung. Für die Tätigkeit ist es jedoch sehr wichtig, dass Sie Spaß am Zusammenleben mit Kindern haben, belastbar, geduldig und flexibel sind, Grenzen setzen und Grenzen respektieren können. Voraussetzung ist auch, dass die Hauptpflegeperson nicht berufstätig ist oder kurzfristig –von einem Tag auf den anderen- die Arbeit aussetzen kann. Wichtig ist, dass die gesamte Familie hinter der Bereitschaftspflege steht und die Bereitschaftspflegekinder nicht als eventuelle Konkurrenz gesehen werden. Ihre Familie muss sich immer mal wieder auf ein neues Kind einstellen, das nach einiger Zeit wieder geht.

Sie möchten mehr über
BereitschaftsPflege erfahren?

MARTINA KOLAR

Telefon: 05451 89408-0
E-Mail: martina.kolar@jugendhilfe-tibb.de