Gesetzliche Grundlagen
Selbstständig & stark
Die selbstständige Entwicklung junger Erwachsener fördern
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den jungen Menschen die eigene Autonomie zu stärken und sie in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen. Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen im Rahmen unserer Flexiblen Hilfen begleitet sie dabei auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit und bietet eine bedarfsorientierte und professionelle fachliche Betreuung.
Gesetzliche Grundlagen nach SGB VIII
Unser Angebot beruht auf § 27 ff. SGB VIII, der die verschiedenen Arten von Hilfen zur Erziehung regelt. Das Konzept der Flexiblen Hilfen erfüllt dabei alle Voraussetzungen und Modalitäten der Paragraphen 34, 35a und 41 SGB VIII zu den betreuten Wohnformen, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für junge Volljährige. Die Betreuung des Personenkreises nach § 35a SGB VIII erfolgt nach individueller Einzelfallprüfung.
Betreuungsangebot
Unser Team der Flexiblen Hilfen besteht aus Mitarbeiter:innen der Erziehungswissenschaften, der Sozialpädagogik, der Psychologie und der Heimerziehung. Es bietet den jungen Menschen einen sicheren Rahmen zum schrittweisen Erproben des eigenständigen Wohnens und Lebens.
- Platzanzahl: 16
- Aufnahmealter: 16 bis 19
- Betreuungsschlüssel: 1 zu 2,67
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Autonomie
des jungen Erwachsenen zu stärken und zu fördern.
Abdeckung des Elternkontakts
Die Eltern- und Familienarbeit, die in den Grundleistungen abgedeckt wird, umfasst bei Bedarf die Begleitung des jungen Menschen bei Heimfahrten (inkl. Fahrtzeiten) in einem Umfang von bis zu 4 Stunden pro Monat sowie eigene Telefonkontakte, das Begleiten von Telefonkontakten der jungen Menschen oder Vor-Ort-Gespräche (inkl. Fahrtzeiten) in einem Umfang von bis zu einer Stunde pro Woche.
Therapien:
Diese können als Fachleistungsstunden (FLS) oder zusätzlicher Tagessatz abgerechnet werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse.
Zusatzleistungen
- erhöhter Betreuungsbedarf am Lebensort, z.B. aufgrund von § 35a SGB VIII
- erhöhter Betreuungsbedarf in Bildungseinrichtungen, z.B. aufgrund von § 35a SGB VIII (Integrationshelfer/-in)
- gezielte Einzelförderung oder -betreuung, z.B. in Krisensituationen
- erhöhte Kontaktfrequenz zum Herkunftssystem, z.B. Eltern- und/oder Geschwisterkontakte
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Nicole Ritzrow
Teamleitung
- B.A. Soziale Arbeit in Humandiensten
- Supervisorin (DGSv)
- M.A. Supervision und Beratung i.A.